Spanisches Recht – Erbrecht
Kristina von Ehren berät im:
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Erbrecht
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spanischen Recht, insbesondere
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spanischen Erbrecht
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Immobilienrecht in Spanien
Kristina von Ehren ist als deutsche Rechtsanwältin und als spanische Abogada zugelassen. Durch ihre Tätigkeitsschwerpunkte im Erb- und Immobilienrecht in beiden Rechtsordnungen ist
sie die ideale Ansprechpartnerin, um Vermögen mit Bezug zu Spanien sicher durch die Generationen zu leiten.
Aktuelle Rechtsinformationen finden sie auch in ihrem Blog - Ehrenrecht
Rechtsanwältin Kristina von Ehren bildet sich auf ihren Rechtsgebieten regelmäßig fort und hat auch für das Jahr 2021 das Fortbildungszertifikat des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erhalten
> DAV Fortbildungsbescheinigung 2021