DIE KOOPERATION SELBSTSTÄNDIGER RECHTSANWALTSKANZLEIEN

Seit 20 Jahren sichert LEGITAS Kompetenz, Verlässlichkeit und Fairness in der Rechtsberatung. Durch ein strenges Auswahlverfahren, eine hervorragende Betreuung der kooperierenden Anwaltskanzleien sowie durch einen ständigen Erfahrungsaustausch schafft LEGITAS ein Verhältnis des Vertrauens – untereinander und im Verhältnis zu unseren Mandanten.

 

„Kennst Du einen guten Rechtsanwalt?“ diese Frage ist oft ein letzter hilfloser Versuch, an die Adresse eines geeigneten Rechtsbeistands zu kommen. Das Branchenbuch und die verschiedenen Auskunftsstellen bieten zwar Informationen in Hülle und Fülle – über die Kompetenz des zukünftigen Rechtsberaters jedoch sagen sie nichts aus. 

 

Bei LEGITAS finden wir den kompetenten Ansprechpartner für Ihre Fragen.

LEGITAS-aktuell Immobilienerwerb in Spanien

 

Das Nadelöhr bei der Abwicklung von Immobilienkäufen in Spanien ist das Vorliegen der spanischen „Europäischen Kenn-Nummer“ / número de identificación de extranjeros (N.I.E.). Sie dient als Steuernummer und ist für die Erstellung der spanischen notariellen Kauf-Urkunde wichtig. Der Antrag auf NIE kann in konsularischen Vertretungen Spaniens gestellt werden. Es bestehen aktuell lange Wartezeiten für den Erhalt eines Beantragungs-Termins. Bis zur Erteilung der NIE vergehen weitere ca. 6 Wochen. Insofern ist es ratsam, bei Kaufabsicht bereits frühzeitig die NIE zu beantragen.

 

Davon unabhängig sollten stets folgende Dokumente vorliegen und geprüft werden:
Grundbuchauszug, notarielle Erwerbsurkunde (z.B. Kauf- oder Erbschaftsannahme-Urkunde), Bewohnbarkeitsbescheinigungen (Cedula de Habitabilidad), Katasterdaten und Katasterplan, Georeferenzwerte, Zertifikat über den Kataster-Referenzwert (Certificación catastral de valor de referencia), Grundsteuerbescheide, ggf. Neubauerklärungen“ (Declaración de Obra Nueva), Baugenehmigung,  Bau-Endabnahmen von Architekt und BauamtGebäudebuch seit 06.05.2000 (Libro de edificio)ggf. detaillierte Baupläne, Haftpflichtversicherung des Bauträgers, Energiepass (Certificado energético)ggf. Bescheinigung, dass kein Bauverstoß vorliegt (Certificado de no infracción urbanística)ggf. Gebäude-TÜV falls vor 1968 erbaut bzw. älter als 30 Jahre (Inspección técnica de edificios, kurz ITE); ggf. Rechnungen über Strom, Gas, Wasser-Rechnung; bei Eigentümergemeinschaften: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Verwaltung und Protokolle der Eigentümerversammlungen letzten 3 Jahre. Diese Liste ist nicht abschließend und ist auf die Art der zu erwerbende Immobilie (ob Gewerbeimmobilie, ob Immobilie im Küstenstreifen oder im Naturschutzgebiet, etc.) anzupassen.
Stand: März 2024

20-jähriges Jubiläum bei LEGITAS

Seit dem 1. November 2003 stärkt Kristina von Ehren mit ihrer einzigartigen Kompetenz im deutsch-spanischen Rechtsverkehr den LEGITAS-Verbund.

"Als wir Kristina kennenlernten, wußten wir sofort: Sie ist die Richtige. Mit ihrer klaren Kompetenz in einem rechtlichen Spezialgebiet und ihrer souveränen Persönlichkeit repräsentiert sie in idealer Weise die Idee von LEGITAS", erinnert sich Fabian Heintze, Gründer von LEGITAS. "Seit 20 Jahren ist sie uns nun eine verläßliche und geschätzte Kollegin, die viele Mandanten durch die Untiefen des spanischen Rechts, z.B. zu Immobilien auf Mallorca gelotst hat. Wir haben immer wieder positives Feedback von Ihren Mandanten zu hören bekommen."
Kristina von Ehren hatte vorher einige Jahre den GermanDesk einer renommierten spanischen Kanzlei geleitet und auch in ihrer Ausbildung umfangreiche Erfahrungen in Spanien und Südamerika gesammelt. Herzlichen Glückwunsch!



LEGITAS Summit 2024 -

Neue Entwicklungen im Anwaltsmarkt: Am 31. Januar und 1. Februar trafen sich die LEGITAS-Rechtsanwälte um über Spezialisierung, KI/ChatGPT, Organisation und aktuelle Gesetzgebung zu diskutieren. 

Wir stellen uns gerne neuen Herausforderungen!


 

Stellen Sie einfach Ihre Anfrage an die hier präsentierten Rechtsanwälte oder an info@legitas.de.

Wir helfen Ihnen weiter!